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BilRUG: Auswirkungen auf Umsatzerlöse
Bisher rechneten zu den Umsatzerlö-sen nur Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (§ 277 Abs. 1 HGB). Mit der Umsetzung des BilRUG zählen künftig auch Erlöse aus Vermietung und Verpachtung oder der Erbringung von Dienstleistungen zu den Erlösen, auch wenn sie nicht betriebstypisch sind. Das kann u. U. Auswirkungen auf die Größenklassenzuordnung eines Unternehmens haben. Unter Umständen rücken Unternehmen dann von kleinen zu mittelgroßen Betrieben auf. Unternehmen müssen bei erstmaliger Anwendung des BilRUG auf Änderungen hinweisen. Zudem müssen die Erlöse so dargestellt werden, dass ein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist, um die Geschäftsjahre trotz Änderungen miteinander vergleichen zu können.