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NWB BB 10/2015 S. 292

Mindestlohn: Zoll prüft auch auf Scheinselbständigkeit

Im Rahmen der Mindestlohnkontrollen prüfen Zoll und Sozialversicherungen auch, ob ein Unternehmen Scheinselbständige beschäftigt. Ist das der Fall, werden u. a. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für maximal vier Jahre nachgefordert. Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann man bei der Deutschen Rentenversicherung unter http://go.nwb.de/4emh3 prüfen.