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Vertragsrecht | Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
Der BGH hat entschieden, dass die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds keine Veräußerung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts i. S. des § 23 EStG ist. Auch eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG kommt aus Sicht des BGH nicht in Betracht (vgl. NWB DAAAE-27872). Mithin scheidet die Steuerbarkeit der Schadensersatzleistung jedenfalls nicht im Hinblick auf § 23 EStG aus. Ferner hat das Gericht zur Frage der Berechtigung eines Geschädigten Stellung genommen, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrags Schadensersatz geltend macht, wenn er mit einem Dritten zusammen beraten worden ist und aus der fehlerhaft empfohlenen Beteiligung ein gemeinsamer Schaden entstanden ist.
Der BGH hatte...