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Track 14 | Außenprüfung: Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten
Im Rahmen einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nach einem aktuellen Urteil des BFH nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden. Eine Speicherung von Daten über den tatsächlichen Abschluss der Prüfung hinaus ist zudem nur begrenzt zulässig.
Die Grenzen aufgezeigt hat der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung auch, was die Speicherung digitalisierter Steuerdaten anlässlich einer Betriebsprüfung angeht.
Der VIII. Senat des BFH hat aktuell entschieden: Die Finanzverwaltung darf zwar im Rahmen einer Außenprüfung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten verlangen. Die Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer ist aber nur zulässig, wenn der Datenzugriff und die Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden.
In der Urteilsbegründung heißt es: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, der Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Daten Rechnu...