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Track 10-11 | Arbeitsrecht: Dokumentationspflichten beim Mindestlohn gelockert
Das BMAS hat die umstrittene Dokumentationspflicht beim Mindestlohn gelockert. Nach der sog. Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.
Track 10 | Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
Jetzt haben wir noch einige aktuelle Informationen zum Mindestlohn für Sie. Besonders hervorzuheben ist: Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist am in Kraft getreten. – Eigentlich waren uns doch leicht verständliche Titel von Gesetzen und Verordnungen versprochen worden. Stichwort: Bürgernahe Verwaltungssprache. Der Erfinder der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung hat da sicher noch Nachholbedarf.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die umstrittene Dokumentationspflicht beim Mindestlohn gelockert. Die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz entfällt danach bereits dann, wenn
das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und...