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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 08 | Kindergeld: Start des IdNr.-Kontrollverfahrens für Familienkassen

Ab sind die an den Berechtigten und an das Kind vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern (IdNr.) gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Das BZSt führt daher mit Beginn des Jahres 2016 ein verbindliches IT-Verfahren ein. Die Familienkassen sind verpflichtet, an dem Kontrollverfahren teilzunehmen. Mehrfache Kindergeldzahlungen sollen so verhindert werden.

Ab ist eine Neuerung beim Kindergeld zu beachten: Zur Vermeidung von Missbrauch ist ab dem nächsten Jahr die steuerliche Identifikationsnummer des Kindergeldberechtigten sowie der Kinder materielle Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug. Die Identifikationsnummern sind im Kindergeldantrag zwingend anzugeben.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat in einem Startschreiben die Familienkassen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Gesetzesänderung aufgefordert, jede Gelegenheit zu nutzen, fehlende Identifikationsnummern bei den Berechtigten anzufordern. Das Bundeszentralamt führt mit Beginn des Jahres 2016 ein verbindliches IT-Verfahren ein. Alle Familienkassen sind verpflichtet, an dem Kontrollverfahren teilzunehmen. Durch ...