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Track 07 | Alleinerziehende: Erhöhung des Entlastungsbetrags gem. § 24b EStG
Rückwirkend zum ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durch das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags” erhöht worden. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat jetzt in einer Kurzinfo erläutert, wie zu verfahren ist, wenn der Steuervorteil vorab im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 geltend gemacht werden soll.
In unserer letzten Ausgabe – im September 2015 – hatten wir Sie ausführlich über die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende informiert. Rückwirkend zum – durch das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags”. Hierzu eine aktuelle Ergänzung: Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Neuerungen in einer Kurzinformation erläutert.
Der Entlastungsbetrag ist zum einen um 600 € auf 1.908 € angehoben worden. Erstmals gibt es zudem eine Staffelung nach der Zahl der Kinder. So steigt der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um zusätzlich 240 € jährlich.
Die OFD mit Hauptsitz in Münster informiert insbesondere über da...