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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04-06 | Vermietung: BMF regelt Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen

Vor dem Hintergrund der jüngeren BFH-Rechtsprechung hat sich das BMF zur steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen nach der Veräußerung eines Mietobjekts (oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht) geäußert. Auch nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist ist demnach ein Abzug als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften möglich. Verschärft wurden hingegen die Voraussetzungen bei fremdfinanzierten Erhaltungsaufwendungen.

Track 04 | Nachträgliche Schuldzinsen Anschaffungsdarlehen, Vorrang der Schuldentilgung

Damit kommen wir zur Einkommensteuer. Die Verwaltungsanweisung, die wir Ihnen nun vorstellen, ist für die Vermieter unter Ihren Mandanten wichtig. Es geht um den Abzug von nachträglichen Schuldzinsen. – Lange hat sich die Finanzverwaltung geziert. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber doch akzeptiert. Es ist schon ärgerlich, dass es immer so lange dauert, bis das BMF letztendlich klein beigibt.

Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des BFH , dem der Präsident – Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff – vors...