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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 SB 12/14

Gesetze: SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11; VersMedV § 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Voraussetzungen des Merkzeichens aG liegen nicht vor, wenn das Gehvermögen nicht vom ersten Schritt an außergewöhnlich beeinträchtigt ist. Dagegen spricht, wenn Wegstrecken von 30 bis 50 m zurückgelegt werden können und danach erst eine Pause eingelegt werden muss. Auch die Benutzung nur eines Gehstocks spricht gegen eine solche Beeinträchtigung. Die Notwendigkeit des vollständigen Öffnens der Pkw-Türen rechtfertigt nicht die Feststellung des Merkzeichens aG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAF-01904

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