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BBK Nr. 18 vom

Aktuelle Fragen zur Währungsumrechnung im Jahresabschluss

Lars-Oliver Farwick

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .


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Handelsrechtliche Bilanzierung einer Forderung[i]Handelsbilanzielle Währungsumrechnung einer Forderung
Zugangsbewertung einer Forderung mit Restlaufzeit weniger als 1 Jahr
Anschaffung CHF 1.000.000/1,20 = 833.333 €
Folgebewertung zum 31. 12. mit dem Devisenkassamittelkurs
gestiegener €-Kurs
1,25 CHF/€
800.000 €
unveränderter €-Kurs
1,20 CHF/€
833.333 €
gesunkener €-Kurs
1,15 CHF/€
869.565 €
Handelsbilanzansatz:
Abwertung wg. Vorsichtsprinzip
Handelsbilanzansatz:
unverändert
Handelsbilanzansatz:
Zuschreibung wg. Realisationsgebot (§ 256a HGB)
GuV-Auswirkung:
Aufwand aus Währungsumrechnung
-33.333 €
GuV-Auswirkung:
Kein erfolgswirksamer Effekt
0 €
GuV-Auswirkung:
Ertrag aus Währungsumrechnung
+36.232 €

Abb. 1: Handelsrechtliche Währungsumrechnung einer Forderung bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr


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Handelsrechtliche Bilanzierung einer Verbindlichkeit[i]Handelsbilanzielle Währungsumrechnung einer Verbindlichkeit
Zugangsbewertung einer Verbindlichkeit mit Restlaufzeit weniger als 1 Jahr
Anschaffung CHF 1.000.000/1,20 = 833.333 €
Folgebewertung zum 31. 12. mit dem Devisenkassamittelkurs
gestiegener €-Kurs
1,25 CHF/€
800.000 €
unveränderter €-Kurs
1,20 CHF/€
833.333 €
gesunkener €-Kurs
1,15 CHF/€
869.565 €

Abb. 2: Handelsrechtliche Währungsumrechnung einer Verbindlichkeit bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr