Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den Nichtabschluss eines neuen Vertrags
Leitsatz
1) Eine Entschädigung für "entgehende" Einnahmen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG liegt auch dann vor, wenn Schadensersatz
dafür geleistet wird, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
2) Für eine einengende Auslegung des Wortlauts des § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG oder für eine teleologische Reduktion besteht
kein Anlass.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): Nr. 9/2015 S. 455 AG 2015 S. 911 Nr. 24 BB 2015 S. 2134 Nr. 36 DB 2015 S. 13 Nr. 34 EStB 2016 S. 73 Nr. 2 KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2015 S. 2625 ZIP 2015 S. 68 Nr. 35 NAAAF-01771
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