Kein Minderung des Gewinns eines auf Pferdeversicherungen spezialisierten Versicherungsvertreters durch das Halten von zwei
Turnierpferden
Leitsatz
Auch wenn ein früherer Turnierreiter und nunmehriger selbstständiger Versicherungsvertreter auf die Versicherung von Pferden
spezialisiert ist, dürfen die Aufwendungen für das Halten von zwei Turnierpferden, die von Familienangehörigen auf Turnieren
geritten werden und dadurch auch den Abschluss weiterer Pferdeversicherungsverträge ermöglichen sollen, als Aufwendungen für
„ähnliche Zwecke” i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG den betrieblichen Gewinn nicht mindern.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1791 Nr. 21 WAAAF-01742
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