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OFD Frankfurt/M. 28.07.2015 S 2332 A - 094 - St 222, BBK 18/2015 S. 825

Lohn und Gehalt | OFD folgt BFH-Rechtsprechung: Übernommenes Bußgeld als Arbeitslohn

Die OFD Frankfurt/M. folgt der Auffassung des BFH , nach der ein vom Arbeitgeber übernommenes Bußgeld, das gegen den Arbeitnehmer verhängt worden ist, zu Arbeitslohn führt.

Zwar liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der dem Arbeitnehmer gewährte Vorteil im ganz überwiegend eigen [i]Kein eigenbetriebliches Interesse bei rechtswidriger Weisungbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Dieser Grundsatz gilt aber nicht, wenn der Arbeitnehmer eine rechtswidrige Weisung des Arbeitgebers befolgt hat und deshalb ein Bußgeld erhält.

Hinweis:

In [i]Verstoß gegen Ruhe- und Lenkzeitendem BFH-Urteil ging es um eine Weisung eines Spediteurs an seine Fahrer, die Ruhe- und Lenkzeiten zu missachten. Daraufhin wurden gegen seine Fahrer Bußgelder verhängt, die der Spediteur übernahm. Diese Übernahme löst Lohnsteuer aus. Streng genommen liegt die Missachtung der Ruhe- und Lenkze...