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Teilwertabschreibung im Anlagevermögen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Um eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung vornehmen zu können, müssen ganz bestimmte, von der Finanzverwaltung vorgegebene Voraussetzungen vorliegen. Die Nachweispflicht für die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung liegt beim Steuerpflichtigen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0035 | Geschäfts- oder Firmenwert |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0065 | Unbebaute Grundstücke |
Technische Anlagen und Maschinen | 0210 | Maschinen |
Beteiligungen | 0510 | Beteiligungen |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4825 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert |
4826 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | |
4840 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 4870 | Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0150 | Geschäfts- oder Firmenwert |
Grun... |