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Lexikon - Stand: 29.04.2024

Teilwertabschreibung im Anlagevermögen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Um eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung vornehmen zu können, müssen ganz bestimmte, von der Finanzverwaltung vorgegebene Voraussetzungen vorliegen. Die Nachweispflicht für die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung liegt beim Steuerpflichtigen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Geschäfts- oder Firmenwert
0035
Geschäfts- oder Firmenwert
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0065
Unbebaute Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
0210
Maschinen
Beteiligungen
0510
Beteiligungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4825
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
4826
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
4840
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
4870
Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft)

1.2 SKR 04


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Geschäfts- oder Firmenwert
0150
Geschäfts- oder Firmenwert
Grun...

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