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Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAF-01436 Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ist in weiten Teilen am in Kraft getreten (BGBl 2015 I S. 1211). Damit wurde so „geräuschlos“ wie selten ein Reformvorhaben für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Das Versorgungsstärkungsgesetz zielt nach Angaben des Gesetzgebers darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Hierbei ragen zwei Gesichtspunkte heraus: die Aufrechterhaltung einer guten medizinische Versorgung auf dem Land und eine bessere Terminvergabe bei Fachärzten. Inhaltlich weist es u. a. viele Neuerungen für niedergelassene Ärzte, allgemeine Neuerungen für Ärzte, Neuerungen für Krankenhäuser, für Hebammen und Apotheker sowie auch etliche Veränderungen für Patienten auf.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neuerungen für niedergelassene Ärzte
[i]Sowohl Unter- als auch Überversorgung sollen vermieden werdenWesentlicher Schwerpunkt des Versorgungsstärkungsgesetzes ist, die Regelung für die Zu- und Niederlassung von Ärzten weiterzuentwickeln, um eine gut erreichbare flächendeckende Versorgung von Patienten in allen Regionen auf hohem Niveau sicherzustellen. Dazu werd...