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Insolvenzrecht | Vorsatzanfechtung bei Honorarzahlungen an Sanierungsberater
Ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners, der die Rückgewähr der von ihm an einen Sanierungsberater für dessen anwaltliche Dienstleistungen geleisteten Honorarzahlungen rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn der Schuldner die damit verbundene Benachteiligung der anderen Gläubiger als Erfolg dieser Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt (vgl. NWB NAAAC-00328); mithin muss der Schuldner also entweder wissen, dass er neben dem Sanierungsberater [i]Neues zur Vorsatzanfechtung bei Grewe/Lauscher, NWB 30/2015 S. 2237(als Anfechtungsgegner) nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorgestellt, aber in Kauf genommen haben (vgl. NWB WAAAC-51401). Kennt er aber hierbei seine (ggf. ...