Robert Buchalik

Sanieren statt Liquidieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78981-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64042-1

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Sanieren statt Liquidieren (2. Auflage)

12. Vorgehensweise nach der Eröffnung des Verfahrens

12.1. Kündigung von Arbeitnehmern

Kündigungen können zwar schon vor Insolvenzeröffnung ausgesprochen werden, was in der Praxis aber eher selten vorkommen wird, denn mit der Kündigung entfällt der Anspruch auf Insolvenzgeld. Nach Insolvenzantragstellung ausgesprochene Kündigungen unterliegen insolvenzspezifischen Besonderheiten. Unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist maximal drei Monate (§ 113 InsO i. V. mit § 279 InsO). Wird ein Sozialplan vereinbart wird er nicht mit mehr als 2,5 Monatsgehältern oder 1/3 der freien Masse dotiert (§ 123 InsO). Auch hiermit treten erhebliche Erleichterungen gegenüber einer Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ein, die die Liquidität erheblich entlasten können.

In diesem Zusammenhang stellt sich regelmäßig immer die Frage, wann sich die aus dem Sanierungskonzept ggf. ergebenden notwendigen Kündigungen, die im Sozialplan und Interessenausgleich mit der Arbeitnehmerseite verhandelt wurden, auszusprechen sind. Ist dies der letzte Tag des Eröffnungsverfahrens oder erfolgt die Kündigung erst im eröffneten Verfahren. Die Beantwortung diese Fragestellung ergibt sich aus einer Interessenabw...