Sanieren statt Liquidieren
2. Aufl. 2015
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6. Gesteuerter Ablauf der Eigenverwaltung als Erfolgsfaktor für die operative Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens
6.1. Auswirkungen der Reform des Insolvenzrechts auf die Praxis
Mit der Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters ist der Gesetzgeber neue, dem bisherigen Recht nicht bekannte Wege gegangen. Es kommt nicht zum Übergang des Verfügungsrechts auf einen staatlich bestellten Verwalter (§ 80 InsO), sondern der Schuldner kann das Heft des Handelns grundsätzlich selbst in der Hand behalten. Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des Rechtsinstituts der Eigenverwaltung davon leiten lassen, dass der Schuldner seine Kenntnisse besser einbringen kann, über die er in seinem Geschäftsbereich verfügt. Die Einarbeitungszeit eines Verwalters kann vermieden, die Kosten des Verfahrens gesenkt und der Anreiz für eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung erhöht werden.
Gleichwohl ist die Eigenverwaltung in der Vergangenheit stets heftiger Kritik begegnet. Es wird vielfach ausgeführt, dass der Bock nicht zum Gärtner gemacht werden könne. So haben einige im Gravenbrucher Kreis zusammengeschlossene Insolvenzverwalter vor...