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Südkorea | Klarstellungen für Leistungen an Unternehmer und geplante Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer
[i]Neue Regelungen u. a. zum Vorsteuerabzug, zur Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer sowie zur Steuerbefreiung grenzüberschreitender B2B-LeistungenSeit dem unterliegen elektronische Leistungen in Südkorea auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie von nicht in Südkorea ansässigen Unternehmern erbracht werden. In diesem Fall ist die Steuer im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Registrierung abzuführen. Zunächst war unklar, ob diese Besteuerung auch für Leistungen an Unternehmer (B2B) gilt. Es ist daher geplant, das Gesetz durch einen Zusatz zu ergänzen, wonach B2B-Leistungen nicht nach den neuen Regelungen zu besteuern sein sollen. Damit wird zugleich das Problem gelöst, dass koreanische Unternehmer die Vorsteuer aus solchen Aufwendungen wegen der gewährten Erleichterungen bei der Rechnungsstellung nicht ziehen können. Die Neuregelung soll auf B2B-Leistungen Anwendung finden, die im Besteuerungszeitraum der Gesetzesverk...