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BFH | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung grundsätzlich nicht durch Zeugen
Der BFH hat die Entscheidung des FG Düsseldorf bestätigt, wonach eine Zeugenaussage nur unter weiteren Voraussetzungen für den Nachweis der objektiven Voraussetzungen der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen herangezogen werden kann. Streitig war, ob die gelieferten Gegenstände physisch in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden waren. Der Kläger konnte lediglich Frachtbriefe mit lückenhaften Angaben vorweisen, die für den Nachweis [i]Der Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen muss regelmäßig durch Aufzeichnungen und Belege geführt werdeninnergemeinschaftlicher Lieferungen nicht geeignet waren, bot allerdings die Zeugenaussage eines vertretungsberechtigten Organs an. Der BFH ließ einen Nachweis in dieser Form nicht zu, weil nach seiner Auffassung keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich waren, dass der Kläger an der Führung des Buch- und Belegnachweises gehin...