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Hessisches Finanzgericht   v. - 1 K 1166/13 EFG 2015 S. 1646 Nr. 19

Gesetze: MwStSystRL Art. 132 Abs. 1d., UStG § 4 Nr. 17a

Auslegung des Begriffs "menschliches Blut" i.S.d. § 4 Nr. 17a UStG

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. d. der MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut auch die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst?

  2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Gilt dies auch für Blutplasma, das nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist?

  3. Falls die Frage zu 2. verneint wird: Kommt es für die Einordnung als Blut allgemein auf die getroffene Zweckbestimmung oder auch auf die abstrakt bestehende Verwendungsmöglichkeit des Blutplasmas an?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1646 Nr. 19
UR 2015 S. 878 Nr. 22
UStB 2015 S. 250 Nr. 9
WAAAF-01421

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