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PiR Nr. 9 vom Seite 264

Ausschüttung aus im Erwerbszeitpunkt vorhandenen Rücklagen – Widerspruch zwischen IAS 27 und IFRS 9?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Ende 01 erwirbt die M für einen Kaufpreis von 50 Mio € alle Anteile an der T-GmbH. Die bis zum Erwerbszeitpunkt erwirtschafteten und thesaurierten Gewinne der T (10 Mio €) stehen vertragsgemäß schon der M zu und werden in 02 an M ausgeschüttet. Die M bilanziert in ihrem IFRS-Einzelabschluss (EA) die Beteiligung am Tochterunternehmen (TU) gem. dem Wahlrecht aus IAS 27.10 weder at equity noch at cost, sondern in Übereinstimmung mit IFRS 9 (IAS 27.10(b)). Auf der nächsten Stufe, nämlich in der Anwendung von IFRS 9, besteht ein weiteres Wahlrecht zwischen Erfassung von fair value-Änderungen in der GuV oder im sonstigen Ergebnis (OCI). M entscheidet sich hier für die erfolgsneutrale zweite Variante (IFRS 9.5.7.5).

II. Fragestellung

Wie ist die Ausschüttung der T im EA 04 der M zu behandeln?

III. Lösungshinweise

1. Behandlung nach IFRS 9

Da sich M für die Bilanzierung nach IFRS 9 entschieden hat, besteht gem. IFRS 9.5.7.5 i. V. mit IFRS 9.5.7.1(b) ein bei Ersteinbuchung (in 01) ausübbares weiteres Wahlrecht, ob sie spätere fair value-Änderungen erfolgswirksam (in der GuV) oder erfolgsneutral (im OCI) erfasst. Diese Wahlrechtsausübung hat – abweichend vom 2009er Exposure Draft des IFRS 9 (IFRS 9.BC5.25) – i. d. R. jed...

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