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BAG 13.01.2015 3 AZR 897/12, NWB 37/2015 S. 2704

Arbeitsrecht | Dynamische Verweisung in Gesamtzusage auf Regelaltersgrenze

Ein Arbeitgeber, der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage verspricht, will diese Leistungen regelmäßig nach einheitlichen Regeln erbringen und seine Versorgungszusage dabei dynamisch ausgestalten. Stellt er von daher bei einer Pensionsordnung auf die Vollendung des 65. Lebensjahres für den Eintritt des Versorgungsfalls ab, ist dies auch vom Begünstigten „nach dem Verständnis eines S. 2705 [i]infoCenter „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353 redlichen Vertragspartners“ als dynamische Verweisung auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Folge auszulegen, dass er die Betriebsrente ggf. erst beanspruchen kann, wenn er gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (also ggf. mit vollendetem 67. Lebensjahr) bezieht.

Anmerkung:

Damit kann zwar zumindest bei eine...