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BMF 31.08.2015 IV C 1 - S 2410/11/10001, NWB 37/2015 S. 2699

Einkommensteuer | Kapitalertragsteuer bei nachträglichen Steuerbefreiungstatbeständen

Mit Schreiben vom hat das BMF zur Verpflichtung der Berücksichtigung von nachträglich vorgelegten Bescheinigungen, Nichtveranlagungs-Bescheinigungen und Freistellungsaufträgen im Steuerabzugsverfahren gem. § 44b Abs. 5 Satz 3 EStG Stellung genommen.

Anmerkung:

Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem zufließende Kapitalerträge um einen neuen Satz 3 ergänzt worden. Danach haben die zum Steuerabzug Verpflichteten nachträglich vorgelegte Anträge und Bescheinigungen des Steuerpflichtigen beim Steuerabzug bis zur Erteilung der Steuerbescheinigung zu berücksichtigen.