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BFH 18.06.2015 VI R 45/13, NWB 37/2015 S. 2699

Einkommensteuer | Außergewöhnliche Belastungen: keine Kürzung um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen sind nach Änderung des § 33a Abs. 1 EStG durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom (BGBl 2009 I S. 1959) die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person nicht (mehr) um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen, die über das sozialhilferechtliche Niveau der Krankenversorgung hinausgehen, zu mindern. (2)  [i]Eine Besprechung des BFH-Urteils lesen Sie in NWB 38/2015Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht.

Anmerkung:

Unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist das Ergebnis dieses Urteils problematisch, denn der Unterhal...