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Investitionszuschüsse in der Handels- und Steuerbilanz
Einzelfragen zur Bilanzierungspraxis
„Zuwendungen“ sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Geldleistungen, die ein Zuwendungsgeber zur Förderung eines in seinem Interesse liegenden Zwecks an ein Unternehmen leistet (R 6.5 Abs. 1 Satz 1 EStR). Steuerpflichtige Zuwendungen werden dabei als „Zuschüsse“, nicht steuerpflichtige Zuwendungen als „Zulagen“ bezeichnet (§ 13 Satz 1 InvZulG 2010). Der nachfolgende Beitrag erörtert die Darstellung von Investitionszuschüssen in der Handels- und Steuerbilanz.
I. Rechtslage / Bilanzielle Darstellung von Investitionszuschüssen
1. Handelsrecht
Im HGB existiert keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Nach Auffassung des IDW entspricht es jedoch den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, Investitionszuschüsse über die Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstands zu verteilen. Für die periodengerechte Verteilung des Zuschussbetrags empfiehlt das IDW die Bildung eines Passivpostens unter gesonderter Bezeichnung. In aller Regel wird hier die Bezeichnung „ Sonderposten für Investitionszuschüsse“ gewählt.
Für die (handels-)bilanzielle Behandlung bestehen drei Alternativen:
Der Zuschuss wird als Minderung der An...