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BBK Nr. 17 vom

Änderungen bei den Mindestlohn-Dokumentationspflichten

Günther Krüger

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]MiLoDokV NWB OAAAE-96935 Die Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hinsichtlich bestimmter Arbeitnehmergruppen (MiLoDokV) ist am mit Wirkung vom geändert worden. Gleichzeitig ist damit die MiLoDokV vom außer Kraft gesetzt.

Die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden durch die aktuelle MiLoDokV insoweit eingeschränkt, dass sie nicht für Arbeitnehmer gelten,

  • [i]Krüger, Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz, BBK 8/2015 S. 370 NWB SAAAE-88099 deren verstetigtes, regelmäßiges Brutto-Monatsentgelt 2.958 € überschreitet. Bei der Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind sämtliche verstetigten monatlichen Zahlungen zu berücksichtigen, ungeachtet der Anrechenbarkeit auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch.

  • deren regelmäßiges verstetigtes Brutto-Monatsentgelt 2.000 € überschreitet, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen 12 Monate nachweislich gezahlt hat. Dabei bleiben Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Zeitraums von 12 Monaten unberücksichtigt.

Die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden darüber hinaus dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht gelten für

  • im Unterneh...