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Selbstanzeige (Rücktritt von versuchter Steuerhinterziehung) – Muster
Schreiben an Finanzamt/ Steuerfahndung
Selbstanzeige (Rücktritt von versuchter Steuerhinterziehung)
Es häufen sich die Fälle, in denen die Wirksamkeit einer Selbstanzeige bei ausländischen Kapitaleinkünften von der Finanzverwaltung in Frage gestellt wird, weil der Mandant früher einmal verspätet eine ESt-Erklärung abgegeben hatte.
Wenn eine Erklärung verspätet erfolgte, wird - oft in einem Standardschreiben - darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Strafverfahrens trotz jetzt erfolgter Selbstanzeige wegen der ersten unvollständigen Selbstanzeige nicht möglich sei.
Dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden übersieht, dass es neben der Selbstanzeige auch die Regelung des strafbefreienden Rücktritts gem. § 24 StGB gibt (vgl. Muster in der Anlage). Im Ergebnis muss das Strafverfahren daher gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.
Der BGH hat einen solchen Fall bisher nicht entschieden, so dass eine gewisse Rechtsunsicherheit verbleibt.
Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen im infoCenter und in den Grundlagen, "Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige" sowie im Beitrag