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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 454/13 VE

Gesetze: EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1EnergieStV § 52 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. aEnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 1EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 2EnergieStV § 60 Abs. 5EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 RL 2003/96/EG Art 14 Abs. 1 Buchst. b

Energiesteuervergütung für Flugbenzin

Leitsatz

  1. Die Energiesteuervergütung für Flugbenzin setzt nicht voraus, dass der Begünstigte ein Luftfahrtunternehmen betreibt (Anschluss an , BFHE 246, 82).

  2. Der Gesellschafter einer als Obergesellschaft fungierenden GmbH & Co KG, der in seinen leitenden Funktionen für Unternehmen der Unternehmensgruppe ein in seinem Eigentum befindliches und von ihm selbst pilotiertes Flugzeug nutzt und seine Flugleistungen mit den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu marktüblichen Preisen abrechnet, verwendet das Luftfahrzeug i.S.d. § 60 Abs. 4 EnergieStV zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen.

  3. Ob die von § 60 Abs. 5 EnergieStV verlangte Gewinnerzielungsabsicht nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, unterliegt – im Streitfall allerdings nicht entscheidungserheblichen - Zweifeln.

Fundstelle(n):
NAAAF-00507

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