Prüfungsanordnung gegenüber Vorgründungsgesellschaft
Leitsatz
Eine Prüfungsanordnung gegenüber den Gesellschaftern einer Vorgründungsgesellschaft ist zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte
für eine gewerbliche Tätigkeit der Gründungsgesellschafter einer GmbH vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
vorliegen.
Die Prüfungsanordnung ist an die (möglichen) Gesellschafter der Vorgründungsgesellschaft zu richten ist, wenn die Existenz
der GbR und deren Tätigwerden bestritten werden.
Es verstößt weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen das Willkür- und Schikaneverbot, dass eine solche Prüfungsanordnung
erst nach Durchführung der Betriebsprüfung bei der GmbH aufgrund der hierbei gewonnenen Erkenntnisse über ein Tätigwerden
der Vorgründungsgesellschaft erlassen wird.
Der Einwand eines Gesellschafters, von der Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft keine Kenntnis zu haben, steht der Aufklärung
des Sachverhalts mit Hilfe einer Betriebsprüfung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAF-00506
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