Zulässigkeit einer Klage gegen Kostenentscheidung nach § 77
EStG: Erforderlichkeit der Durchführung des Vorverfahrens –
Kostentragung bei unzutreffender Rechtsbehelfsbelehrung
Leitsatz
Eine unmittelbar gegen eine Kostenentscheidung der Familienkasse nach § 77 EStG gerichtete Klage ist mangels Durchführung
des Vorverfahrens über den hiergegen statthaften außergerichtlichen Rechtsbehelf auch dann unzulässig, wenn die Kostenentscheidung
äußerlich mit der Einspruchsentscheidung in einem Bescheid verbunden worden ist.
Die Kosten einer solchen Klage sind nach § 137 Satz 2 FGO der Familienkasse aufzuerlegen, wenn die Einspruchsentscheidung
eine unzutreffende einheitliche Rechtsbehelfsbelehrung des Inhalts enthält, dass gegen diese Entscheidung Klage erhoben werden
kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1380 Nr. 16 JAAAF-00504
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