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Sozialversicherungsrecht | „Zwangsverrentung“ von SGB-II-Leistungsbeziehern rechtmäßig
SGB-II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Unterlassen sie dies, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen. Wirken die Leistungsbezieher gleichwohl nicht mit, kann das Jobcenter den Antrag selbst stellen. Streitgegenständlich war ein im März 1950 geborener Kläger, der mit seiner Ehefrau als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II vom beklagten Jobcenter bezog. Er konnte in den letzten Jahren nicht mehr in Arbeit vermittelt werden. Mit Vollendung seines 63. Lebensjahres [i]Zur abschlagsfreien Rente mit 63 Olbertz, NWB 17/2015 S. 1263kann der Kläger eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen; diese ist nach der gesetzlichen Regelung für jeden Kalendermonat einer vorzeitigen Inanspruchnah...