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Einkommensteuer | Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Kinderbetreuungskosten
Mit Kurzinfo vom hat sich das FinMin Schleswig-Holstein zur Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei privater und bei staatlicher Betreuung geäußert.
Grds. schließen sich Betreuungsgeld und eine Kinderbetreuung, für die Aufwendungen entstehen können, gegenseitig aus. Können Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern nicht betreuen, haben Berechtigte gleichwohl Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn [i]Grundlagen „Kinderbetreuungskosten“ NWB ZAAAE-40887 für das Kind im Monat durchschnittlich nicht mehr als 20 Wochenstunden Leistungen nach § 24 Abs. 2 i. V. mit §§ 22 bis 23 SGB VIII in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen ist das Betreuungsgeld nicht auf die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten anzurechnen.