Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 15.07.2015 1 K 2204/13, NWB 36/2015 S. 2624

Einkommensteuer | Einkommensteuererklärung in elektronischer Form bei Gewinneinkünften

Ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, ist nach dem auch dann zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 €) erzielt.

Anmerkung:

Der Kläger ist nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbständig tätig. Das beklagte Finanzamt wies ihn erstmals im Jahr 2011 darauf hin, dass er wegen dieser selbständigen Tätigkeit verpflichtet sei, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Der Kläger wandte ein, dass die Gewinne aus seiner selbständigen Arbeit in Zukunft nur bei ca. 500 € pro Jahr liegen würden. Außerdem lehne er die Übermittlung persönlicher Daten via Internet grds. ab, weil er selbst [i]infoCenter „Elektronische Veranlagung“ NWB WAAAE-83543 bereits einschlägig...