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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 U 62/13

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Unfall der Klägerin vom 17.3.2006 als Schulunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 39
QAAAF-00211

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