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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 141/10

Die Beteiligten streiten, ob eine berufliche Exposition gegenüber Halogenkohlenwasserstoffen zu einer Lebererkrankung des Klägers geführt hat und deshalb eine Berufskrankheit nach Nummer 1302 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) festzustellen und zu entschädigen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAF-00197

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