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Revision der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD
Am 30. 6. 2015 ist die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) verabschiedet worden. Wie der deutsche Investmentfondsverband BVI mitteilt, soll die IDD die Dienstleistungsfreiheit für die Versicherungsvermittlung ermöglichen und dem Verbraucherschutz Rechnung tragen. Dabei regelt die Richtlinie auch Verhaltensstandards und Informationspflichten für die Vermittler von sogenannten Versicherungsanlageprodukten, zu denen insbesondere kapitalbildende Lebensversicherungen zählen. Demnach sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Provisionen oder Honorare sowie über die genaue Vergütungsquelle informiert werden. Im Sinne der übergreifenden PRIIPs-Initiative sollen dabei die Vertriebsvorschriften in der IDD g...