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Schenkungsteuer – Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt (BFH)
Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a. F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird. Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten (; veröffentlicht am 5. 8. 2015).
Hintergrund: Gemäß § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a. F. kommen die Steuervergünstigungen der Abs. 1 und 2 der Vorschrift in Betracht für inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb u. a. eines Anteils an einer Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die umfassende Zuordnung des Stimmrechts zum Nießbraucher eines Kommanditanteils bei einer unentgeltlichen Übertragung unter Nießb...