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FG Köln Urteil v. - 10 K 3803/13 EFG 2015 S. 1655 Nr. 19

Gesetze: UStG 2005 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 2005 § 14 Abs 4 S 1 Nr 1

Umsatzsteuer; Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

Leitsatz

Die Angabe der Anschrift auf der Rechnung hat den Zweck, den leistenden Unternehmer eindeutig zu identifizieren und soll es unter anderem auch der Finanzverwaltung ermöglichen, den Unternehmer postalisch zu erreichen. Ist die postalische Erreichbarkeit gewährleistet, kommt es nicht darauf an, welche geschäftlichen Aktivitäten unter der Postanschrift erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 17
DStRE 2016 S. 682 Nr. 11
EFG 2015 S. 1655 Nr. 19
GStB 2016 S. 20 Nr. 1
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2015 S. 2701
PStR 2016 S. 3 Nr. 1
UStB 2015 S. 286 Nr. 10
QAAAE-99963

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