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FG Münster Urteil v. - 9 K 3675/14 E

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6

Werbungskosten

Aufwendungen für normale Schuhe keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen stellen keine Werbungskosten dar. Das gilt selbst dann, wenn die Schuhe eigens zur Nutzung im Beruf angeschafft und zumindest ganz überwiegend anlässlich der beruflichen Tätigkeit getragen werden.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2015 S. 825
StBW 2015 S. 728 Nr. 19
QAAAE-99629

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