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IWB 16/2015 S. 588

Großbritannien | Bestehendes DBA mit Deutschland soll geändert werden

[i]Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. 3. 2014 unter http://go.nwb.de/oqbiqDeutschland und das Vereinigte Königreich wollen das bestehende DBA ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte die Bundesregierung am vor (BT-Drucks. 18/5575). Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll bei der Abgrenzung der einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne von Unternehmen eine Anpassung an den neuen OECD-Standard vorgenommen werden (Art. 7 DBA Großbritannien n. F.), der bisher im deutsch-britischen Abkommen nicht enthalten ist. Außerdem soll die Zuordnung des Besteuerungsrechts für sog. Ortskräfte diplomatischer Vertretungen neu geregelt werden (Art. 18 Abs. 1 DBA Großbritannien n. F.), um die Besteuerung der Einkünfte in einem der Vertragsstaaten sicherzustellen.