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Einkommensteuer | Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das BMF hat sich zur steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert. Konkret ging es um die Anwendung der jüngeren BFH-Rechtsprechung zu diesen Thema ( NWB XAAAE-97191).
Hierzu führt das BMF nun u. a. aus:
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie dienten, können nach deren Veräußerung weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös hätten getilgt werden können (sog. Grundsatz des Vor...