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Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen
Zahlt ein Filmproduktionsfonds dem zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer einen Einmalbetrag für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten, kann darin ungeachtet der Bezeichnung als verlorener Zuschuss die Gewährung eines partiarischen Darlehens gesehen werden, wenn mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist (Bezug: § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Ein partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist eine Sonderform des Darlehens, bei welcher als Entgelt für die Überlassung des Darlehens ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts vereinbart wird. Für ein partiarisches Darlehen spricht es, wenn das Darlehen wie bei Banken üblich abgesichert wird und der Darlehensgeber nach den vertraglich...