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NWB BB 9/2015 S. 261

Arbeitsrecht: Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten

Das Tarifeinheitsgesetz ist seit Mitte Juli 2015 in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, die Macht von Spartengewerkschaften einzudämmen. In Betrieben mit mehreren Gewerkschaften soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im jeweiligen Unternehmen die meisten Mitglieder besitzt. Ob das Gesetz in der aktuellen Form seine Gültigkeit behält, ist offen; einige Gewerkschaften haben bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch Klagen sind wahrscheinlich.