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Track 23 | Vermietung: Anwendung der Entfernungspauschale bei Fahrten zu vermieteten Objekten
Eine regelmäßige Tätigkeitsstätte am Vermietungsobjekt kann nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg nur angenommen werden, wenn sich am Vermietungsobjekt im Wege einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls der quantitative und der qualitative Mittelpunkt der gesamten auf dieses Objekt bezogenen, auf die Einkünfteerzielung gerichteten Tätigkeit des Steuerpflichtigen befindet. In einem Sonderfall haben die Richter dies bejaht. Das letzte Wort hat der BFH.
Das nächste Verfahren ist ebenfalls für Vermieter relevant. Es betrifft die grundsätzliche Frage: Können die Kosten für die Fahrten zu einem vermieteten Objekt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden? Beispielsweise dann, wenn ein Vermieter dort Handwerkerarbeiten überwacht. Oder sind Fälle denkbar, bei denen das Mietobjekt eine regelmäßige Tätigkeitsstätte darstellt – so dass nur die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt? Höchstrichterlich ist das noch nicht geklärt.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist jüngst in einem Sonderfall zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei zwei Mietobjekten jeweils um eine regelmäßige Tätigkeitsstätte handelte. Bzw. – da ...