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Track 12 | Abgeltungsteuer: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Zahlung einer Vorabgebühr vor 2009
Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 im Rahmen eines über 30 Jahre laufenden Anlageprogramms im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 (und damit des Werbungskostenabzugsverbots) keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Für Steuergestaltungen allgemein ist festzuhalten, dass die Nutzung einer durch Gesetzesänderung bedrohten Steuerminderungsmöglichkeit kein Fall des § 42 AO ist.
Das nächste Urteil haben wir ausgewählt, weil der Bundesfinanzhof einmal mehr bekräftigt hat: Schafft der Gesetzgeber für die Zukunft eine Steuersparmöglichkeit ab – oder schränkt sie ein –, dann ist es das gute Recht der Steuerpflichtigen, die Vorteile so lange weiterhin zu beanspruchen, bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Mit einem Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO hat das nichts zu tun.
Vor Einführung der Abgeltungsteuer hatte ein Anleger im Rahmen eines über 30 Jahre laufenden Anlageprogramms eine hohe Vorabverwaltungsgebühr gezahlt. Das Finanzamt sah diese Gestaltung als rein steuerlich motiviert an. Es handele sich um einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Ab 2009 wäre schließli...