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Track 25 | Sonderausgaben: Keine Kürzung der Basisabsicherung um Bonuszahlungen
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge nicht um Zahlungen zu kürzen sind, die von der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden. Eine Verrechnung setze eine Gleichartigkeit voraus, die zwischen den vom Versicherten geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen und einem Bonus der Krankenkasse regelmäßig nicht bestehe. Beim BFH ist die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung anhängig.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte vor kurzem mit der Entscheidung erfreut: Bonuszahlungen, die ein Versicherter als Belohnung für ein besonders gesundheitsbewusstes Verhalten von seiner Krankenkasse erhält, mindern nicht den Sonderausgabenabzug der Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung. Jetzt ist das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof bekannt geworden. Es lautet .
Nach dem einschlägigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2013 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen sind Bonuszahlungen der Krankenkasse als Beitragsrückerstattungen einzuordnen. Der Abzug der Krankenversicherung...