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Doppelbesteuerung | Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer österreichischen Fluggesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vergütungen für Dienstleistungen, die ein im Inland ansässiger Flugzeugführer eines in Österreich ansässigen Unternehmens an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr S. 2556erbringt, werden in Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee i. V. mit Art. 15 Abs. 5 DBA Österreich 2000 abweichend von der im Abkommen ansonsten vereinbarten Freistellungsmethode nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA Österreich 2000 unter Anrechnung der österreichischen [i]DBA Österreich NWB GAAAA-87642 Steuer besteuert. Die Anwendung der Anrechnungs- statt der Freistellungsmethode ist nicht gleichheitswidrig. (2) Die Zuweisung des Besteuerungsrechts an denjenigen Vertragsstaat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet, umfasst auch den Teil der Tätigkeit des Flugzeugführers, den er ...