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BFH 13.05.2015 III R 8/14, NWB 35/2015 S. 2558

Finanzgerichtsordnung | Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung der Familienkasse

Wendet sich der Einspruchsführer isoliert gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1 und 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf hiergegen nach dem ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch.

Anmerkung:

Der Grundsatz ist, dass gegen eine Einspruchsentscheidung nur die Klage statthaft ist, gleich, ob es sich um die materiell-rechtliche Entscheidung oder den Kostenausspruch handelt. Obwohl die Dienstanweisung zum Kindergeld vorsieht, dass eine Kostenentscheidung im Einspruchsverfahren nur mit der Klage anzugreifen ist, war im Streitfall die Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung falsch erteilt worden. Deshalb galt die Jahresfrist und der durch die Rechtsbelfsbelehrung irregeführte Kläger k...