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Leistungen des Vereins an seine Mitglieder
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-99139 Die Rechtsform des (eingetragenen) Vereins „lebt“ idealerweise davon, dass sich seine Mitglieder in vielfältiger Weise im Rahmen der Verwirklichung des Vereinszwecks „einbringen“. Aber auch umgekehrt profitieren Mitglieder vielfach von Leistungen des Vereins. In der Praxis gibt es zahllose Beispiele für wechselseitige Leistungen zwischen (steuerbegünstigten) Vereinen und ihren Mitgliedern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Auslagenersatz
[i]Auslagen: Ausgaben im Namen und für Rechnung des VereinsAuslagen sind von einem Mitglied getätigte Ausgaben im Namen und für Rechnung des Vereins oder aber im eigenen Namen und für Rechnungen des Vereins, soweit diese überwiegend durch die Belange des Vereins bedingt, von diesem veranlasst oder gebilligt sind (, BStBl 1976 II S. 231, m. w. N.)
Aufwandsersatz und Vergütung
Aufwandsersatz liegt vor, wenn ein Verein durch die Vereinstätigkeit veranlasste Ausgaben eines Mitglieds ersetzt, welches es (zunächst) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung getätigt hat.
[i]Erstattung „echten“ Aufwandersatzes ist grds. ohne Weiteres zulässigAuch der „echte“ Aufwandsersatz ist zivil- und steuerrechtlich unproblematisch zulässig. Sofern jedoch ein Mitglied die Zahlungen erhält, die jedenfalls auch aufgewendete Arbe...